Wohl kaum jemand hatte ernsthaft etwas Anderes erwartet: die Gutachter empfehlen aufgrund der berechneten Kosten die Aktienstraße als billigste Lösung, die Sanierung der VHS in der MüGa fällt noch teurer als ein Neubau auf einem der drei geprüften städtischen Grundstücke aus. Interessant ist allerdings, dass die Investitionen pro m² bei der Sanierung niedriger ausfallen als bei den Neubauten (was eigentlich auch nicht ganz überraschend ist), d.h., die Neubau-Varianten sind nur deshalb kostengünstiger, weil sie eben wesentlich weniger Fläche haben! Das war ja von Anfang an unsere Kritik sowohl an dem Vergleich mit diesen Varianten als auch mit der Aktienstraße. 5 700 m² sind also teurer als 3 600 m², das ist nicht so erstaunlich. Das Gleiche gilt für die Aktienstraße, aber hier liegt der Fall anders: weil die Fläche hier nur gemietet ist, bleibt auch kein Restwert übrig. Und bezieht man die Restbuchwerte in die Rechnung ein, auch diese Rechnung legten die Gutachter vor, ist wiederum die Aktienstraße die teuerste "Lösung", sogar teurer als die Sanierung!
Das ganze Gutachten mit allen Anlagen und der recht übersichtlichen Präsentation ist auf der städtischen Internetseite einzusehen: VHS-Gutachten
Aus der Präsentation zum Gutachten
Folgendes Schreiben der Kämmerei erreichte die Ratsfraktionen am Freitagnachmittag:
“Das Wirtschaftlichkeitsgutachten zur Volkshochschule wird im Laufe der nächsten Woche eingehen. Auf der Basis dieses Gutachtens wird über den endgültigen Standort für die dauerhafte Nutzung der Volkshochschule zu entscheiden sein. Hierzu gehört auch, dass der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr den beim Verwaltungsgericht Düsseldorf getroffenen Vergleich berücksichtigen muss und eine Entscheidung dahingehend zu treffen ist, ob der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr dem Bürgerbegehren beitritt. Diese Entscheidung kann nur in einem form- und fristgerechten Verfahren getroffen werden. Aufgrund des Vergleiches muss die Entscheidung kurzfristig getroffen werden, hierfür ist eine Sondersitzung des Rates der Stadt erforderlich, die mit den Fraktionen im Ältestenrat am 26.06.2019 abgestimmt wird und voraussichtlich am 11.07.2019 stattfinden kann. Am Freitag, den 28.06.2019, um 15 Uhr, wird Ihnen als Entscheidungsträger die Gelegenheit gegeben, die Ergebnisse vorab im Ratssaal vorgestellt zu bekommen, bevor sie anschließend veröffentlicht werden. Zu diesem Termin lade ich Sie herzlich ein.”